Das EVK

Ethikkomitee

Seit 2005 gibt es für die Einrichtungen des EVKs ein Ethikkomitee, welches aus berufenen Mitglieder besteht. Dies sind Vertreter aller Berufsgruppen und des Ehrenamts. Das Ethikkomitee tagt halbjährlich und jeder Mitarbeiter kann Anfragen und Anträge einbringen. Es werden Leitlinien erarbeitet, wie zum Beispiel der Umgang mit Patientenverfügungen (2010) oder der Umgang mit Tot- und Fehlgeburten (2017). Des Weiteren werden Fortbildungen für die Moderation von Fallbesprechungen, für Ethikberatung oder einzelne Fragestellungen (wie z.B. Fixierungsmaßnahmen oder Patientenverfügungen) organisiert.

Ethikberatung

Das Komitee berät bei häufigen Fragestellungen, wie z. B. "Bis zu welchem Punkt soll eine Therapie fortgesetzt werden?" oder "Wie sind die Formulierungen in einer Patientenverfügung zu verstehen und anzuwenden?". In allen Bereichen können speziell geschulte Berater hinzugezogen werden, welche durch ethisches Fachwissen, Durchsicht von Dokumenten oder Gesprächsführung (mit Behandlungsteam, Patienten oder Angehörigen) unterstützen.

Ethische Fallbesprechungen

Jeder an der Behandlung Beteiligte (u. A. Arzt/Ärztin, Pflegepersonal, Sozialdienst, etc.) kann eine Fallbesprechung beantragen und sich bei Fragen an das Komitee wenden und wird unterstützt. Die moralische Verantwortung wird geteilt, jedoch behält der behandelnde Arzt die Entscheidung über die Behandlung. Zu Beginn dieser Fallbesprechungen wird die Problemstellung formuliert und es werden alle relevanten Daten gesammelt. Anhand dieser werden die ethischen Kriterien gewertet und am Ende eine Empfehlung festgehalten, welche in der Patientenakte dokumentiert werden. Das Komitee kann zeitnah bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten bezüglich der Behandlung eines Patienten einberufen werden. Die Teilnehmer der Besprechung sind alle, die in die Behandlung einbezogen bzw. für sie zuständig sind. Geleitet wird die Besprechung von einem speziell geschulten Mitarbeiter.